Montag, 8. Juni 2015

Menschenrechte:
subjektive Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt.
Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.
Ergänzend zum Grundsatz der Universalität der Menschenrechte wird auch der Anspruch ihrer Unteilbarkeit erhoben. Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein. Eine Umsetzung von Freiheitsrechten ist nicht möglich, wenn nicht gleichzeitig das Recht auf Nahrung verwirklicht ist. Umgekehrt geht die Verletzung wirtschaftlicher oder kultureller Rechte, etwa Zwangsvertreibung, Verbot von Sprachen oder Entzug von Lebensgrundlagen, in der Regel auch mit der Verletzung bürgerlicher und politischer Rechte einher.
Regierungsumsturz namens der Menschenrechte zu betreiben, ohne die Konsequenzen zu berücksichtigen - Bürgerkrieg, Vertreibung - ist demnach Unrecht im Sinne des Völkerrechts.
Beispiele: Irak, Afghanistan, Syrien, Libyen. Auch in der Ukraine ist namens der Menschenrechte  ein Aufstand vorbereitet und organisiert worden (Maidan), ohne dass "der Westen" über die unvermeidlichen Folgen nachgedacht hätte.
Dass Russland den einzigen ganzjährig eisfreien Hafen und damit den Zugang zu den Weltmeeren aufgeben würde, hat niemand erwarten dürfen. Verhandlungen wären erforderlich gewesen, sie fanden nicht statt. Krieg war demnach beabsichtigt - ist es vielleicht noch. Namens fehlerhaft interpretierter Menschenrechte. Mit allen Konsequenzen. Tote, Verletzte, Flüchtlinge, zerstörte Infrastruktur. 

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