Sonntag, 28. April 2024
Me-Too auch gegen Frauen
Der Ersatz von Rechtssicherheit durch medial popularisierte Rufschädigung kann sich auch gegen Frauen richten. Einen solchen Fall habe ich selbst während meiner Anfänge als Journalist in München erlebt. Der Fall ist bis heute allgemein bekannt. Ich spreche von dem Urteil gegen Vera Brühne. Sie wurde wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, obgleich nur bewiesen war, dass sie unzuverlässige Aussagen über ihr Leben machte. Heute glaubt wohl niemand mehr, dass sie Mörderin war. Näheres kann gegoogelt werden und als abschreckendes Beispiel dienen. Noch viel furchtbarer sind die sogenannten Hexenprozesse gewesen. Man verurteilte Frauen auf Grund von Gerüchten. In seiner "cautio criminalis" warnte der in Kaiserswerth geborene Friedrich von Spee vor diesem Aberglauben. "cautio criminalis" bedeutet etwa, man solle bei der Beurteilung von Kriminalfällen vorsichtig sein. Wenn wir sonntags zur Suidbertus-Kirche in Kaiserwerth gehen, sehen wir ein schönes Relief zu Ehren des tapferen Streiters für Gerechtigkeit. Es ist im Netz zu finden, wie auch der Lebenslauf.
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