Samstag, 4. Juni 2016

Fünfter Brief

    „Sitte-Konvention-Recht bezeichnet eine Stufenfolge zunehmenden Aufwandes, vorhandene Koordinationsmodi auch gegen Abweichung zu sichern. Bei  Sitte wird von niemand verlangt, dass er mitmache. Bei konventionell garantierten Regeln muss man schon mit Mißbilligung rechnen und bei rechtlich gesicherten Ordungen existiert ein eigens dafür geschaffener Erzwingungsstab, der im Fall der Mißachtung den Regeln Nachachtung verschafft.“
    Thomas Schwinn in  „Verantwortliches Handeln in gesellschaftlichen Ordnungen“.
    Wir befinden uns aktuell im zweiten Stadium. Wer die Konvention der angeblichen Alternativlosigkeit nicht teilt, muss noch nicht mit Kriminalstrafen, jedoch mit Mißbilligung rechnen. Der Übergang zur Strafbarkeit wird zwar gefordert, so in der letzten Wochenend-Ausgabe der Rheinischen Post, aber der Präsident des Verfassungsschutzes hat die Forderung mehrfach abwehren können,eine mißliebige Partei als verfassungsfeindlich einzustufen. Das Amt sei kein Büttel der regierenden Parteien, sagte er. Mit seiner Ablösung ist zu rechnen, meine ich - bin Pessimist geworden, was unsere demokratische Kultur angeht. Ach, wie ists möglich dann, dass ich dich lassen kann, Demokratie - ? Hab dich so herzlich lieb, oder ähnlich heißt es im Lied. Ich höre es mir jetzt an.

    - dies ist ein altes Volkslied aus Thüringen - auch bekannt unter dem Titel "Treue Liebe" oder "Du hast…
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